Kündigung & Wechseln der privaten Krankenversicherung

Kündigung & Wechseln der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen
In der PKV haben Sie die Möglichkeit der regulären und der außerordentlichen Kündigung.
Die reguläre Kündigung :
Hier gelten je nach Krankenversicherungsgesellschaft unterschiedliche Fristen.
Für nähere Informationen rufen Sie uns an.
Die außerordentliche Kündigung :
Mit jeder Beitragserhöhung lässt sich Ihre bestehende Privatversicherung außerordentlich kündigen. Sie können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Informationsschreibens kündigen. Maßgeblich dabei ist das Erstellungsdatum, welches in dem Informationsschreiben eingedruckt wurde (zuzüglich 2 Tage für den Postweg).
Doch Vorsicht :
Es ist es schon vorgekommen, dass die Informationsschreiben zur Beitragsanpassung erst einige Wochen nach dem Datum angekommen sind, welches in dem Schreiben eingedruckt war. Bewahren Sie deshalb immer auch den Briefumschlag solcher Schreiben auf. Nur so können Sie anhand des Poststempels notfalls beweisen, dass Sie das Schreiben zu spät erhalten haben.
Wer als Schüler oder Student einen ermäßigten Beitrag zur Pflegeversicherung genießt, hat kein besonderes Kündigungsrecht, wenn allein die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. Diese werden nämlich vom PKV-Verband festgelegt und nicht von dem PKV-Unternehmen.

Allgemeine Tipps:
Bevor Sie die Versicherung wechseln sollten Sie immer sicherstellen, dass ein anderer Anbieter Sie auch ohne weiteres aufnimmt.
Denn je nach Versicherungssparte kann es mehr oder weniger zu Erschwernissen kommen – oder sogar zu einer kompletten Ablehnung durch die neue Versicherung.

  • Private Krankenversicherungen

Die privaten Krankenversicherer erkundigen sich über Ihre Erkrankungen der letzten 3 bis 5 Jahre – oder fragen Sie nach Ihren Krankenhausaufenthalten der letzten 5 bis 10 Jahre (der Zeitraum ist je nach Gesellschaft unterschiedlich). Wenn in diesem Zeitraum die ein oder andere Erkrankung bzw. Verletzung bestand, dann sollten Sie besser erstmal einen Probeantrag stellen. Sollte die Versicherung Ihren Antrag ablehnen, dann können Sie es danach immer noch anderweitig versuchen, ohne dass die vorherige Ablehnung im neuen Antrag erwähnt werden muss.

Vorlagen zur einfachen Kommunikation mit Ihrer Versicherung finden Sie hier!