Kündigung von KFZ Verträgen

Kündigung von KFZ Verträgen

Kfz-Versicherungen
Auch hier besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen, oder regulären Kündigung.
Mit einem Fahrzeugwechsel oder nach einem eingetretenen Schaden kann der Vertrag jederzeit außerordentlich beendet werden.

Für eine reguläre Kündigung muss das Schreiben bis zum 30.11. bei der Versicherung vorliegen, sonst bleibt der Vertrag weiterhin für ein ganzes Jahr bestehen. Ein verbreitetes Dogma ist, dass für die Kündigung allein das Datum des Poststempels / Einschreibebelegs zählt. Das ist falsch, denn maßgeblich ist immer der Tag, an dem das Schreiben bei der Versicherung vorliegt. Es sollte daher spätestens 4 Werktage vor dem 30. November abgeschickt werden.
Bei einigen (sehr wenigen) Gesellschaften gibt es Ausnahmen beim Kündigungstermin.
Solche Verträge können nicht zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sondern immer nur zum Ende eines genau festgelegten Termins. Werfen Sie hierzu einen Blick in die Versicherungsbedingungen, oder telefonieren direkt mit der Versicherung.
Eine weitere Ausnahme bildet die Kasko-Versicherung (Voll- oder Teil-Kasko), weil dort normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten greift. Allerdings wird wohl kaum eine Versicherungsgesellschaft darauf pochen, dass die Kaskoversicherung alleine bestehen bleiben muss – ohne die obligatorische Kfz-Haftpflicht. In der Praxis haben wir von solchen Fällen auch noch niemals etwas gehört.

Kündigung der KFZ-Versicherungen nach Beitragserhöhung

Sobald Sie von Ihrer KFZ-Versicherung die Mitteilung erhalten, dass sich die Beiträge erhöhen, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Von diesem können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung Gebrauch machen. Gekündigt werden kann frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung, in den meisten Fällen also zu Beginn des neuen Versicherungsjahres (1.1.). Einige Versicherungen verschicken die Beitragsrechnungen jedoch erst im neuen Versicherungsjahr. Ein Kündigungsrecht besteht auch hier.

Allgemeine Tipps:
Bevor Sie die Versicherung wechseln sollten Sie immer sicherstellen, dass ein anderer Anbieter Sie auch ohne weiteres aufnimmt.
Denn je nach Versicherungssparte kann es mehr oder weniger zu Erschwernissen kommen – oder sogar zu einer kompletten Ablehnung durch die neue Versicherung.

Vorlagen zur einfachen Kommunikation mit Ihrer Versicherung finden Sie hier!