Kündigung von Lebens.-Renten.-BU-Versicherungen

Kündigung von Lebens.-Renten.-BU-Versicherungen

Lebens- und Rentenversicherungen / Berufsunfähigkeitsversicherungen
Laut Bedingungen ist eine Vertragsauflösung immer zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres möglich oder bei Ratenzahlung auch zum Ende eines Zahlungsabschnittes frühestens jedoch zum Ende des 1. Versicherungsjahres.
Aber so stehts eben nur in den Bedingungen.
Diese Verträge können Sie jederzeit beenden, also praktisch von Heute auf Morgen.
Die Versicherung wird Ihnen zwar einige Briefe zusenden mit der Aufforderung zur weiteren Beitragszahlung, doch Sie brauchen sich davon nicht einschüchtern zu lassen. Gesetzlich gültige Mahnungen werden Sie von dort nämlich niemals erhalten. Sollten Sie also Schreiben erhalten mit einer Aufforderung zur Zahlung, so können Sie diese getrost in den Papierkorb werfen. Ob Sie die Beiträge für Ihre Lebens-, Renten-, oder Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen oder nicht, bleibt nämlich immer Ihre freiwillige Sache. Ihre Versicherung kann die Beiträge in keinem Fall gesetzlich einklagen. Sie werden sich also niemals gegen ein gerichtliches Mahnverfahren wehren müssen.
Eines aber sollten Sie wissen:
Wenn Sie bei Kapital-Lebensversicherungen bereits Rückkaufswerte angesammelt haben, oder aus Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen irgendwelche Ansprüche aus Überschussanteilen besitzen, wird der Versicherer die Auszahlung um diejenigen säumigen Beiträge kürzen, welche ihm bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zugestanden hätten.

Alternativen zur Kündigung:

Wir bieten Ihnen einen Kaufpreis, der bis zu 15% höher ist als der Auszahlungsbetrag Ihres Versicherers!

Bis zu 100% des Rückkaufswertes beleihbar,Laufzeit variabel zwischen 2 und 10 Jahren ,es wird kein Einkommensnachweis benötigt!

Allgemeine Tipps:
Bevor Sie die Versicherung wechseln sollten Sie immer sicherstellen, dass ein anderer Anbieter Sie auch ohne weiteres aufnimmt.
Denn je nach Versicherungssparte kann es mehr oder weniger zu Erschwernissen kommen – oder sogar zu einer kompletten Ablehnung durch die neue Versicherung.

  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Diese führen vor dem Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch und fragen Sie im Antrag nach möglichen Erkrankungen oder Unfällen der vergangenen 5 bis 10 Jahre.
Haben Sie die ein oder andere Vorerkrankung, kann die Versicherung entweder einen Beitragszuschlag verlangen, einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag auch ganz ablehnen.
Jedoch beurteilen nicht alle Gesellschaften die Erkrankungen gleich. Wenn die eine Versicherung ablehnt, gibt es oft immer noch Möglichkeiten bei anderen Anbietern.

Vorlagen zur einfachen Kommunikation mit Ihrer Versicherung finden Sie hier!