Kündigung von Sachversicherungen

Kündigung von Sachversicherungen

Unfall / Haftpflicht / Hausrat / Gebäude- und Rechtsschutzversicherungen

Unfall / Haftpflicht / Hausrat / Gebäude- und Rechtsschutzversicherungen
Solche Verträge sollten Sie immer nur mit einer Laufzeit von einem Jahr abschließen.
Wenn Sie solch einen Vertrag gleich über fünf Jahre abgeschlossen haben, werden Ihre Kündigungsrechte in Zukunft gestärkt.
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz können diese Veträge nämlich schon zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden, sofern sie ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden.
Für ältere Verträge gibt es zwar noch eine Übergangsfrist, doch ab dem 1. Januar 2009 können alle Versicherten von den neuen Kündigungsrechten profitieren. Denn von da an können selbst alte 5-Jahres-Verträge nach dem 3. Jahr vorzeitig gekündigt werden.
Spätestens drei Monate vor Ablauftermin muss die Kündigung bei der Versicherung liegen. Wer den Kündigungstermin verpasst hat, kann das im nächsten Jahr nachholen, denn der Vertrag verlängert sich danach stillschweigend für jeweils ein Jahr.
Eine weitere Möglichkeit zur Kündigung besteht, wenn ein berechtigter Schadenfall eingetreten ist. Dann sollten Sie sofort – also unmittelbar nach dem Erhalt der Versicherungsleistung – die Kündigung aussprechen.
Was viele nicht wissen : bei der Privathaftpflichtversicherung tritt der Schadenfall sofort immer dann ein, wenn die Versicherung die Haftungsfrage prüfen muss. Also selbst, wenn Sie gar nicht haftpflichtig zu machen sind und deswegen keine Leistungen ausgezahlt werden, können Sie den Vertrag aufkündigen.
PS: Bei der Unfallversicherung wünschen wir Ihnen, dass Sie lieber „unfallfrei” bleiben.

Allgemeine Tipps:
Bevor Sie die Versicherung wechseln sollten Sie immer sicherstellen, dass ein anderer Anbieter Sie auch ohne weiteres aufnimmt.
Denn je nach Versicherungssparte kann es mehr oder weniger zu Erschwernissen kommen – oder sogar zu einer kompletten Ablehnung durch die neue Versicherung.

  • Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude-, Kfz-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen

In diesen Sparten wird bei Antragstellung fast immer nach den eventuellen Vorschäden der letzten 2 bis 10 Jahre gefragt. Kam es allzu häufig zu teuren Schäden, dann könnte Ihre neue Versicherung den Antrag unter Umständen komplett ablehnen.
Bei Unfallversicherungen wird zudem oft nach schweren Vorerkrankungen oder vorherigen Unfallverletzungen gefragt. So werden entmündigte Personen oder psychisch schwerst Erkrankte erst gar nicht versichert.

Vorlagen zur einfachen Kommunikation mit Ihrer Versicherung finden Sie hier!